Im Bistum Limburg nehmen Bischof, Priester, Diakone und Laien ihre je unterschiedliche Verantwortung für diese Sendung der Kirche gemeinsam in den synodalen Gremien wahr. Syn-odos (griech.) bedeutet gemeinsamer Weg. Gemeinsam beraten und entscheiden gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrei(en), des Bezirks, der Diözese (die Mandatsträger/innen) mit dem jeweiligen kirchlichen Amtsträger (Pfarrer, Priesterlicher Leiter, Bezirksdekan, Bischof) über alle Fragen, die eines gemeinsamen Planens und Handelns bedürfen. Dieser Aufgabe kommen die folgenden Räte nach:
- auf der Ebene der Kirchengemeinde: der Pfarrgemeinderat
- auf der Ebene des pastoralen Raumes: der Pastoralausschuss
- auf der Ebene des Bezirks: der Bezirkssynodalrat
- auf der Ebene des Bistums: der Diözesansynodalrat.
Darüber hinaus können die gewählten Vertreter/innen der Katholiken und Katholikinnen in Diözese, Bezirken und Pfarreien ihre gesellschaftliche Verantwortung durch gemeinsame Beratungen und Entschließungen wahrnehmen. Dies tun sie in den folgenden Gremien:
- Auf der Ebene der Pfarrei nimmt der Pfarrgemeinderat auch diese Aufgabe wahr.
- Auf der Ebene des Bezirks nimmt die Bezirksversammlung (in den Städten Frankfurt und Wiesbaden jeweils die Stadtversammlung) diese Aufgabe wahr.
- Auf der Ebene des Bistums ist die Diözesanversammlung das Gremium des Laienapostolats.