Tipps für gelingende Gremienarbeit
01.08.2019
Grundsätzliche Tipps für eine gute Arbeit im Pfarrgemeinderat:
- Eine Geschäftsordnung, bei der man sich über Fristen, Protokolle und Abläufe abstimmt, sorgt für Klarheit und vermindert Frust, auch werden Arbeitsabläufe transparenter. Eine Vorlage finden Sie hier.
- Auch Ortsausschüsse können sich eine Geschäftsordnung geben, wenn es der Arbeit dient.
- Es lohnt, zu Beginn eines Jahres eine Jahresplanung zu machen und große Themen festen Sitzungen zuzuordnen. Das ermöglicht allen, die an den jeweiligen Themen interessiert sind, an den entsprechenden Sitzungen teilzunehmen.
- Informieren Sie zeitnah nach den Sitzungen die Pfarrei über die Themen der PGR-Sitzung, bspw. durch einen kleinen Beitrag auf der Homepage und im Schaukasten.
- Beginn der Amtszeit:
- Sichtung: Was gibt es alles in der Pfarrei, wer ist zuständig, wie läuft es? (z.B. mit dieser Vorlage)
- Austausch: Mit welcher Haltung sind wir unterwegs? Was ist mein Verständnis von PGR-Arbeit? Was sind meine Erwartungen? (z.B. mit diesem Fragebogen und oder eine gemeinsame Lektüre der Präambel)
- Charismen: Wer kann was, wer will was tun -> was können und was wollen wir tun?
- Vorschlag: Besetzen Sie Ausschüsse nach der Frage, was wollen und können die Menschen, die da sind. Und bilden Sie damit die Ausschüsse. Dadurch kommen mitunter ganz neue Ideen und Personen in den Blick. Gerne unterstützen wir Sie beim Entdecken von (Ihren) Charismen!
- Ziele setzen und jährlich überprüfen
- Ziele sollten S.M.A.R.T. sein:
- S wie spezifisch: Präzise und eindeutig formuliert
- M wie messbar: Quantitative oder qualitative Prüfkriterien
- A wie attraktiv: Positiv formuliert, motivierend
- R wie realistisch: Herausfordernd, aber leistbar
- T wie terminiert: Erledigungen sollten ein Abschlussdatum haben
- Ziele sollten S.M.A.R.T. sein:
- Manche Pfarreien geben sich ein (Jahres-)Thema wie Schöpfung, Inklusion oder Liturgie. Dadurch kann man an einem neuen Thema als neue Pfarrei zusammenwachsen. (Themenfindung)
- Für die Themensortierung und zur Strukturierung der Arbeit gibt es zwei Arbeitsbögen (Bogen 1 und Bogen 2)
- Arbeitsstruktur klären: Aushandeln mit den einzelnen Ortsausschüssen, wer was tut und wer welche Kompetenzen möchte. Grundsätzlich obliegt die Entscheidungskompetenz beim PGR, es kann aber durchaus sinnvoll sein, gemäß § 22 (5) Aufgaben/Kompetenzen an einzelne Ortsausschüsse zu delegieren.
- Innerhalb einer Pfarrei können die Ortsausschüsse sehr unterschiedlich sein; manche wollen und können vieles selbst regeln, andere sind froh, diverse Aufgaben abgeben zu können.
- Auch Sachausschüsse können mit Themen betraut werden.
- Ende der Amtszeit:
- Rückblick auf das, was war (z.B. mit diesem Reflexionsbogen oder dieserUmfrage)
- Ergebnisse sichern
- Empfehlungen für den nächsten PGR formulieren.
- Beraten, ob die Aufteilung nach Gebietsteilen für die nächste Amtszeit beibehalten werden soll.
- ...
Grundsätzliche Tipps für die Sitzungen des Pfarrgemeinderats:
- Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor, dazu kann dieses Raster helfen.
- Mustereinladung als Vorschlag
- Sitzungsstruktur: Tagesordnungen an Zeitrahmen anpassen, klare Grenzen setzen, keine „openend-Sitzungen“
- Sitzordnung: Uförmig oder im Karree.
- Jede Sitzung bekommt ein Protokoll.
- Zu Beginn der Amtszeit bietet das Synodalamt (DSA) Moderationsschulungen für PGR-Vorsitzende. Daneben bietet die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) regelmäßig Schulungen an.
- Verteilen Sie die Aufgaben im PGR, einigen Sie sich auf ein Verfahren, wer bspw. wann das Protokoll schreibt und wie die Aufgaben wechseln. Achten Sie auch hier auf die Charismen und Talente der Mitglieder:
- Bspw. muss nicht der Pfarrer das geistliche Wort oder den Impuls zu Beginn machen. Auch hier gibt es Schulungen für Ehrenamtliche, die Material suchen und Methoden lernen wollen, um eine gute geistliche Basis für die Sitzungen zu legen.
- Berichte aus den Ausschüssen können Sie vorab schriftlich einreichen lassen, sodass in den Sitzungen nur Rückfragen und etwaige Highlights besprochen werden können und mehr Zeit für die Besprechung der Anträge der Ausschüsse bleibt. Auch können die Ausschüsse vorab ausführlicher ihre Anträge einreichen, sodass der PGR fundiert entscheiden kann.
Übersicht:
Wer ist stimmberechtigt?
- Der Pfarrer
- Ein weiteres Mitglied des Pastoralteams
- Die von der Pfarrei gewählten Mitglieder
- Der/die Jugendsprecher/in (außer für den VRK)
- Ggf. vom PGR zugewählte Mitglieder (außer für den VRK)
Wer ist antragsberechtigt?
- Der/die stellv. Vorsitzende des VRK (außer, wenn der Pfarrer vom Vorsitz zurück getreten ist, dann der gewählte Vorsitzende)
- Der/die stellv. Jugendsprecher/in
- Vorsitzende der Orts und Sachausschüsse, falls sie nicht gewählte Mitglieder des PGR sind
- Wenn im Gebiet der Pfarrei eine Gemeinde von Katholiken anderer Muttersprache ihren Sitz hat, dann haben ein bis zwei Mitglieder des Gemeinderats Antragsrecht im PGR der Pfarrei.
Falls mehrere Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache ihren Sitz im Pfarreigebiet haben, so bilden Vertreter/innen aus den Gemeinden die Arbeitsgemeinschaft der Gemeinderäte und entsendet ein bis zwei Vertreter/innen in den PGR.
Sonstiges:
- Gästen kann Rederecht gegeben werden.
- Weitere Mitglieder des Pastoralteams haben im PGR Gästestatus.
- Die Sitzungen des PGR sind immer öffentlich.
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