Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg
In jeder Pfarrei/Kirchengemeinde gibt es ein Pfarrgemeinderat (PGR). Dieser PGR ist ein von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewähltes synodales Gremium, das der Verwirklichung des Auftrags Jesu in seiner Kirche dient, z.B. durch den Aufbau einer lebendigen Pfarrei, mit vielen Orten kirchlichen Lebens, mit Gruppen und Gemeinschaften.
Damit das gelingt, beraten im PGR die für vier Jahre gewählten Vertreter*innen mit dem Pfarrer (und ggf. pastoralen Mitarbeiter*innen) gemeinsam über alle Angelegenheiten der Pfarrei. Die Mitglieder verstehen sich als Dialogpartner, die sich gegenseitig informieren, gemeinsam beraten und gemeinsam Entscheidungen treffen, die dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei dienen. Der PGR stellt sicher, dass in der Pfarrei die Grunddienste der Pfarrei
- die lebendige Feier des Gottesdienstes und das Gebetsleben
- die Sorge für die Nächsten
- die Glaubensweitergabe
- und die Förderung der Gemeinschaft
gewährleistet sind. Darüber hinaus pflegt der PGR Kontakte zu anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Organisationen und sorgt für dei Vernetzung der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.
In Pfarreien neuen Typs kümmert sich der PGR um die Angelegenheiten, die die Kirchengemeinde als Ganze betreffen. Für die Arbeit in den Kirchorten können vom PGR Ortsausschüsse eingesetzt werden, die das kirchliche Leben an den konkreten Kirchorten gestalten. Hier ist viel Freiraum gegeben, um der jeweiligen Situation vor Ort gerecht zu werden. Wichtig ist dabei nur, dass eine Rückbindung an den PGR bestehen bleibt.
Der PGR wählt den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK), er wählt - sofern noch keine Pfarrei neuen Typs errichtet wurde - Mitglieder in den Pastoralausschuss des Pastoralen Raums und in den Stadtbezirken Frankfurt und Wiesbaden wählen die Pfarrgemeinderäte die Mitglieder der Stadtversammlung. Daneben schlägt der PGR noch Kandidat*innen für den Vorstand der Bezirksversammlung (BV) und für die Diözesanversammlung (DV) vor.
Der PGR ist das einzige Gremium, das in Urwahl von den Gläubigen gewählt wird, denn auf dieser Ebene findet der Dialog von Amt (Pfarrer als Leiter der Pfarrei) und Mandat (Gläubige als Mitglieder der Pfarrei) statt. Dieser Dialog ist die Basis des synodalen Systems im Bistum Limburg. Alle weiteren Wahlen und Entsendungen basieren auf der direkten PGR-Wahl und entsprechend bedeutend ist die Beteiligung der Gläubigen.
Neben den Pfarrgemeinderäten gibt es in den Gemeinden von Katholiken auch zusätzlich Gemeinderäte, die ebenfalls durch Urwahl durch die Mitglieder der Gemeinden gewählt werden. Diese Gemeinderäte leiten ebenso wie die Pfarrgemeinderäte gemeinsam mit ihrem Pfarrer die Gemeinde.
Die Pfarrgemeinderäte haben einen festen Platz in der Kirche von Limburg. In der aktuellen 14. Amtsperiode von 2019-2023 engagieren sich rund 830 Männer und Frauen ehrenamtlich als gewählte Mandatsträger*innen in Pfarrgemeinderäten und zudem rund 200 Männer und Frauen ehrenamtlich als gewählte Mandatsträger*innen in Gemeinderäten von Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache und gestalten Kirche vor Ort mit.