Verwaltungsrat der Kirchengemeinden
Basisinformationen
Was ist der Verwaltungsrat?
Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Pfarrei. Anders ausgedrückt: Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, die als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts organisiert ist. Der Verwaltungsrat ist der sog. Rechtsträger der Kirchengemeinde, d.h. er kann (unter Wahrung bestimmter Vorgaben) rechtsgültig handeln, z.B. Verträge schließen, über das Vermögen verfügen etc. Über die geplanten Ausgaben wird ein Haushaltsplan aufgestellt, über die getätigten Ausgaben wird in der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt, die für alle Gemeindemitglieder öffentlich einsehbar ist.
Wie kommt der Verwaltungsrat zustande?
Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat. D.h., er wählt je nach Pfarreigröße zwischen 4 und 16 Mitglieder. In der Regel ist der Pfarrer der Vorsitzende. (Infos zur Wahl finden Sie hier)
Wer kann Mitglied des Verwaltungsrates werden?
Wählbar in den Verwaltungsrat ist ein volljähriges Mitglied der katholischen Kirche,
- das gefirmt ist und
- das im Gebiet der Pfarrei wohnt oder, wenn der Wohnort nicht in Pfarreigebiet liegt, durch eine Dispens zur Wahl zugelassen wurde und
- das gültig vorgeschlagen wurde (Vorschlag durch ein PGR-Mitglied mit schriftlich erklärtem Einverständnis des/der Vorgeschlagenen) und
- das nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Kirchengemeinde steht.
Wählbarkeitsvoraussetzungen im Wortlaut
Wer kann Kandidat*innen vorschlagen?
Die Mitglieder des PGR. Aber die sind dankbar für den Hinweis, dass eine geeignete Person Interesse an dieser Aufgabe hat. Also: Scheuen Sie sich nicht, die PGR-Mitglieder anzusprechen.
Wann wir der Verwaltungsrat gewählt?
Der späteste Wahltermin ist 4 Monate nach der Konstituierung des PGR, d.h. Ende März/Anfang April 2020. Der konkrete Termin wird vor Ort festgelegt. Optimaler Weise sollte der PGR bekannt geben, bis wann Kandidat*innenvorschläge vorliegen müssen.
Wie wird der Verwaltungsrat unterstützt?
Die Verwaltungsleiter*innen und die Mitarbeiter*innen der Rentämter unterstützen die Verwaltungsräte bei praktischen Fragen. Rechtsauskünfte bekommen Sie über das Diözesansynodalamt.
Wichtige Ordnungen und Formulare
- Bei Fragen bezüglich Nachwahlen (im Laufe der Amtszeit) wenden Sie sich bitte vorab an synodalamt@ bistumlimburg .de. Es gibt eine Handreichung mit allen nötigen Formularen und Vordrucken, die wir Ihnen gerne zusenden.
- Sie finden hier die aktuellen Versionen der für den VRK relevanten Ordnungen wie das KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz) und die VZPV (Verordnung über die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat)
- Die SVR (Sammlung von Verordnungen und Richtlinien) finden Sie hier.
- Für die laufende Arbeit des VRK gibt es ein Handbuch.
- In der Formularsammlung finden Sie wichtige Formulare für die laufende Arbeit der Verwaltungsräte
Melden Sie dem Syndalamt bitte immer unverzüglich, wenn jemand aus dem VRK ausscheidet oder wenn ein Mitglied umzieht.
Im Diözesansynodalamt (DSA) – und nur dort – erhalten Sie die beglaubigten Urkunden über die Zusammensetzung Ihres VRK zur Vorlage bei der Bank.